Schmerzhafte Schwingungen

Rund eine Million Beschäftigte sind Hand-Arm-Vibrationen ausgesetzt. Langjährige Belastungen können Hände und Arme irreparabel schädigen. Darauf weist das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen hin.

Als Vibrationen werden mechanische Schwingungen bezeichnet. Meist werden sie von kraftbetriebenen Maschinen erzeugt, also Motorkettensägen, Schleifmaschinen, Elektromeisel oder Schlagbohrer. Rund eine Millionen Menschen in Deutschland sind davon regelmäßig betroffen. Die Wirkung der Vibrationen hängt stark von Frequenz, Schwingungsstärke sowie Art und Richtung der Schwingungen ab.

SCHON KURZE EINWIRKUNGEN KÖNNEN SCHÄDLICH SEIN

Bei einer nur kurzen Einwirkung können die Vibrationen zu Taubheitsgefühlen, Kribbeln und Stechen in den Fingern führen. In der Regel halten diese Störungen aber nicht lange an und gehen vorbei. Anders sieht es, wenn Beschäftigte dauerhaft über einen langen Zeitraum Vibrationen ausgesetzt sind, können anfallsartige Durchblutungsstörungen der Finger, die sogenannte Weißfingerkrankheit, auftreten. Oft treten in Verbindung damit auch dauerhafte Verminderungen des Tastsinns sowie Störungen der Fingerfeinmotorik und ein Verlust der Handkraft auf. Bei den entsprechenden Voraussetzungen kann das als Berufskrankheit (BK.-Nr. 2104) anerkannt werden. Die Ellenbogen- und Schultergelenke können ebenfalls dauerhaft geschädigt werden (BK.Nr. 2103).

MIT GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG VIBRATIONSBELASTUNGEN ERMITTELN

Unternehmen müssen deshalb alle Geräte, die Hand-Arm-Vibrationen verursachen, mit in die Gefährdungsbeurteilung mit aufnehmen, um die Vibrationsbelastungen zu ermitteln. Anschließend wird der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) bestimmt. Die TRLV Vibrationen Teil 1 und 2 gibt nützliche Tipps, außerdem können Firmen auf die Angaben der Gerätehersteller zurückgreifen. Wird der Auslösewert von A(8) = 2,5 m/s² überschritten, müssen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Reichen die nicht aus, muss auf Persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen werden. Des Weiteren muss allen Beschäftigten, die den Vibrationen ausgesetzt sind, eine Angebotsuntersuchung offeriert werden. Der tageshöchstwert von A(8) = 5 m/s² darf nicht überschritten werden. Wird er doch erreicht oder überschritten, ist eine Pflichtvorsorge entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu veranlassen.

Ein Artikel von
Falk Sinß

16. August 2017

Kategorie

Wissen