Was bei einer Krankschreibung erlaubt ist – und was nicht
Alles, was Recht ist

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Bundeskanzler Friedrich Merz hat zuletzt den hohen Krankenstand und die telefonische Krankschreibung kritisiert. Unabhängig von der politischen Debatte gilt für Beschäftigte: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist rechtlich bindend und mit klaren Rechten und Pflichten verbunden. Was während einer Krankschreibung erlaubt ist, erklärt die Juristin Sabine Brandl.
Text: ERGO / Redaktion PRÄVENTION AKTUELL
AUF DEN PUNKT:
- Krankschreibung bedeutet Tätigkeitsverbot – und nicht Hausarrest
- Erlaubt ist, was die Genesung fördert
- Genesungswidriges Verhalten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben
Was bedeutet eine Krankschreibung?
Eine ärztliche Krankschreibung – formal: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – bestätigt, dass die erkrankte Person ihre aktuelle Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen für eine bestimmte Anzahl von Tagen nicht ausüben kann. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Betroffene das Haus nicht verlassen dürfen oder im Bett bleiben müssen. „Ausschlaggebend ist, welche Aktivitäten die Heilung der jeweiligen Krankheit unterstützen“, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Denn: „Betätigt sich die betroffene Person in einer Art und Weise, die der Genesung abträglich sein kann, kann Ärger mit dem Arbeitgeber die Folge sein, bis hin zu einer Abmahnung und Kündigung.“
Was ist erlaubt und wann droht Ärger?
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung unterstützt. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann bei manchen Erkrankungen sogar sinnvoll sein, um den Kreislauf anzuregen und das Wohlbefinden zu fördern. Auch alltägliche Erledigungen wie der Einkauf im Supermarkt gelten in der Regel als unproblematisch. Selbst leichte sportliche Aktivitäten wie moderates Joggen können je nach Krankheitsbild zulässig und hilfreich sein – allerdings nach vorheriger Absprache mit dem Arzt. Bei psychischen Belastungen kann sich ein Treffen mit Freunden positiv auf die Gesundheit auswirken.
Problematisch wird es, wenn Aktivitäten im Widerspruch zur Diagnose oder zu ärztlichen Anweisungen stehen. So empfiehlt es sich, eine verordnete Bettruhe auch einzuhalten und auf ausgedehnte Shoppingtouren oder Barbesuche zu verzichten. Entscheidend ist stets der Einzelfall: Ein Schreiner mit gebrochener Hand ist arbeitsunfähig, ein Restaurantbesuch gefährdet die Heilung jedoch nicht. „Partynächte oder Alkoholkonsum sind regelmäßig als genesungswidrig einzustufen“, stellt Brandl dagegen klar.
Ist Urlaub während der Krankschreibung möglich?
Reisen sind während einer Krankschreibung nicht grundsätzlich verboten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Aufenthalt die Genesung unterstützt oder zumindest nicht beeinträchtigt. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout kann ein Ortswechsel hilfreich sein. Wichtig ist, die Reise vorab mit der behandelnden Arztpraxis abzustimmen. Bestätigt diese, dass der Urlaub der Gesundheit nicht schadet, ist er arbeitsrechtlich in der Regel zulässig. Umgekehrt gilt: „Reisen, die körperlich anstrengend sind und Stress erzeugen, können die Genesung verzögern“, sagt Brandl, die veranschaulicht: „Ein Skiurlaub mit Grippe ist zum Beispiel keine gute Idee.“ Arbeitsrechtlich können eine Gehaltskürzung, eine Abmahnung oder – im Wiederholungsfall – sogar eine Kündigung drohen. Brandl: „Wer sicher gehen will, informiert den Arbeitgeber.“
Krankgeschrieben – und trotzdem arbeiten?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein generelles Arbeitsverbot. Sie stellt eine ärztliche Prognose dar, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauert. Das bedeutet: Aus rechtlicher Sicht können Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten, wenn sie sich arbeitsfähig fühlen. Ein vorheriger Arztbesuch ist dafür nicht nötig. Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Hause schicken, wenn er den Eindruck hat, dass die Krankheit noch andauert. Auch hier gilt: Miteinander reden hilft.