Arbeit non-stop

Fast jeder fünfte Arbeitnehmer kann die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Ruhepausen zwischen Arbeitseinsätzen nicht mehr einhalten. Verantwortlich dafür sei der hohe Arbeitsdruck, oft ausgelöst durch den Fachkräftemangel, Kapazitätsengpässen und verschlechterten Arbeitsbedingungen. Von dieser Entwicklung besonders betroffen seien die Gesundheits- und Sozialberufe, die Gastronomie, die Verkehrsbranche und der Einzelhandel. Das geht aus Antworten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Anfragen der Bundestagsfraktion der Linken hervor, über die die Rheinische Post als Erstes berichtet hatte. Aus den Antworten geht ebenfalls hervor, dass jeder zehnte Beschäftigte auch an Sonn- und Feiertagen arbeitet, jeder Siebte abends und jeder 20. Auch Nachtarbeit leistet.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt in § 4 allerdings vor, das bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden die Arbeit für eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten unterbrochen werden muss, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden verlängert sich die Ruhepause auf mindestens 45 Minuten. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten unterteilt werden. Nach spätestens sechs Stunden Arbeit muss eine Ruhepause eingelegt werden. Außerdem müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens elf Stunden Abstand liegen. Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung kann der Abstand um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Bislang gibt es in Deutschland aber noch keine Pflicht zur Erfassung der vollständigen Arbeitszeit, lediglich wenn die reguläre tägliche Arbeitszeit von acht Stunden überschritten wird, muss dies dokumentiert werden. Eine Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 in nationales Recht, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, die komplette Arbeitszeit zu erfassen und somit dafür Sorge zu tragen, das die Höchstarbeitszeit beschränkt und die Ruhezeiten eingehalten werden, steht in Deutschland noch aus.

Ein Artikel von
Falk Sinß

19. Mai 2022

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Wissen