Atemschutz bei Arbeiten in engen Räumen

Müssen in engen Räumen Atemschutzgeräte benutzt werden, insbesondere bei Heißarbeiten wie Schweißen, spielt die sorgfältige Auswahl und Nutzung eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der Mitarbeiter.

Text: Donato Muro und Daniel Vanummißen

Arbeitgeber müssen auf Grundlage einer präzisen Gefährdungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip (technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen) Schutzmaßnahmen vornehmen. Dazu gehört auch die Auswahl der richtigen Atemschutzgeräte. Diese muss die spezifischen Risiken der Arbeitsumgebung berücksichtigen, im Fall von Arbeiten in engen Räumen etwa die Exposition gegenüber toxischen Gasen und Dämpfen oder den Sauerstoffmangel.

Zudem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter für den Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) richtig geschult sind. Laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind darüber hinaus regelmäßige Gesundheitsüberprüfungen für Mitarbeiter, die Atemschutzgeräte nutzen, verpflichtend.

Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrem Gewicht und Schutzniveau in drei Hauptgruppen eingeteilt:

Gruppe 1: Leichte Atemschutzgeräte

  • Einsatzbereich: für Arbeiten mit geringer Schadstoffkonzentration.
  • Medizinische Untersuchungen (früher als G 26.1 bekannt) umfassen Blut- und Urinuntersuchungen, Blutdruckmessung und eine allgemeine ärztliche Untersuchung. Nachuntersuchungen alle 36 Monate für Personen bis 50 Jahre, ältere Beschäftigte alle 24 Monate.

Gruppe 2: Mittelschwere Atemschutzgeräte

  • Einsatzbereich: für mittlere Belastungen, beispielsweise mit Vollmasken und P3-Filtern.
  • Medizinische Untersuchungen (früher als G 26.2 bekannt) beinhalten zusätzlich zu den Basisuntersuchungen einen Lungenfunktionstest, EKG, Seh- und Hörtests, eventuell auch eine Röntgenaufnahme der Lunge. Nachuntersuchungen alle 36 Monate für Personen bis 50 Jahre, ältere Beschäftigte alle 12 Monate.

Gruppe 3: Schwere Atemschutzgeräte

  • Einsatzbereich: für hochgefährliche Umgebungen, in denen eine unabhängige Luftversorgung erforderlich ist.
  • Medizinische Untersuchungen (früher als G 26.3 bekannt) umfassen Laborwerte (Blut, Urin), einen Lungenfunktionstest, Ergometrie (Belastungs-EKG, abhängig vom Alter des Arbeitnehmers), Seh- und Hörtests, eine ärztliche Untersuchung und eventuell eine Röntgenaufnahme der Lunge. Nachuntersuchungen alle 36 Monate für Personen bis 50 Jahre, ältere Beschäftigte alle 12 Monate.

DIE AUTOREN:

Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist und Arbeitspsychologe Donato Muro bringt eine Vielzahl von Qualifikationen mit, auch im vorbeugenden Brandschutz. Er möchte den Arbeitsschutz so einfach und verständlich wie möglich vermitteln, um rechtssicheres Handeln aufseiten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu fördern.
www.sicherheitsingenieur.nrw

Daniel Vanummißen ist staatlich geprüfter Elektroniker für Geräte und Systeme und arbeitet bei der Feuerwehr. Seine „DV-Brandschutz Akademie“ bietet Seminare und Lehrgänge an, unter anderem zum Brandschutz und zum richtigen Umgang mit Atemschutzgeräten.
www.dv-brandschutzakademie.de