Die Knie effektiv schützen

Neue Norm DIN EN 14404

Tätigkeiten in kniender Haltung belasten die Kniegelenke erheblich. Insbesondere im Baugewerbe und in handwerklichen Berufen sind die Risiken für gesundheitliche Schäden hoch. Die neue Norm DIN EN 14404 macht klare Vorgaben, um effektiven Knieschutz sicherzustellen.

Text: Nicola von der Bank und Olaf Mewes

AUF DEN PUNKT

  • Hohe Belastungen bei knienden Tätigkeiten können zu chronischen Erkrankungen führen
  • Die neue DIN-Norm definiert sechs Teile für ­verschiedene Arten von Knieschutz
  • Die Leistungsstufe 1U ist neu: Sie signalisiert Schutz für Arbeiten auch auf unebenen Flächen

Bis zu 70 Prozent der Arbeitszeit1 verbringen beispielsweise Estrich- oder Fliesenleger, aber auch Raumausstatter in kniender Haltung2. Bei diesen Arbeiten wirken große Belastungen auf Kniegelenke, Menisken, Gelenkkapseln, Bänder und Schleimbeutel. Chronische Erkrankungen sind oftmals die Folge, Meniskusschäden (BK 2102) und chronische Schleimbeutelentzündungen (BK 2105) sind anerkannte Berufskrankheiten. Daneben können auch andere Verletzungen der Knie wie Schürf- und Stichwunden oder Hauterkrankungen sehr schmerzhaft sein und zu längeren Arbeitsausfällen führen.

Organisatorische Maßnahmen oder der Einsatz technischer Hilfsmittel sollen helfen, Arbeiten in kniender Haltung möglichst zu vermeiden.3 Sind dennoch Arbeiten im Knien erforderlich, muss geeigneter Knieschutz getragen werden, um die Belastung auf die Knie zu verringern.

Normung von Knieschutz

Knieschutz ist in der DIN EN 144044 genormt. Die Norm wurde in sechs Teile gegliedert und als deutsche Fassung im Oktober 2024 herausgegeben. Die einzelnen Teile sind:

  • Teil 1: Prüfverfahren
  • Teil 2: Anforderungen an tragbare Knieschützer (Typ 1)
  • Teil 3: Kombination von Kniepolstern und Kleidung (Typ 2)
  • Teil 4: Interoperable Knieschutz-Systeme (Typ 2)
  • Teil 5: Anforderungen an Kniematten (Typ 3)
  • Teil 6: Knieschutz-Systeme mit Zusatzfunktionen (Typ 4)

Verschiedene Typen im Überblick

Die Norm unterscheidet vier Typen von Knieschutz, die sich für unterschiedliche Einsatzbereiche eignen:

  • Typ 1: Tragbare Knieschützer, die unabhängig von der Kleidung getragen werden und beispielsweise mit Bändern befestigt werden.
  • Typ 2: Kniepolster (meist aus Schaumkunststoff), die in speziellen Hosenbeintaschen getragen werden. Zu dem bisherigen Typ-2-Knieschutz, der zusammen mit einer Hose geprüft und zertifiziert wird, gibt es einen neuen Typ-2-Knieschutz für das interoperable Knieschutzpolster mit interoperabler Hose. Knieschutzpolster und Hosen werden getrennt voneinander geprüft und zertifiziert, jede Hose nach EN 14404-4:2024 darf mit jedem Knieschutzpolster, das nach EN 14404-4:2024 geprüft und zertifiziert wurde, kombiniert werden.
  • Typ 3: Kniematten oder Kniekissen, die auf dem Boden aufgelegt werden und nicht am Körper befestigt sind. Der Typ 3 fällt nicht unter die EU-Verordnung 2016/425.
  • Typ 4: Knieschutz-Systeme, die am Körper getragen werden und eine zusätzliche Funktion wie etwa eine Sitzhilfe bieten.

Bei Knieschutz der Typen 1, 2 und 4 handelt es sich im Sinne der EU-Verordnung 2016/4255 um persönliche Schutzausrüstung (PSA), die am Körper getragen wird. Diese Knieschützer unterliegen, da sie der Kategorie II dieser EU-Verordnung zuzuordnen sind, der Pflicht zur Baumusterprüfung durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle. Knieschützer, die die Baumusterprüfung erfolgreich bestanden haben und damit den Anforderungen der DIN EN 14404 Teil 2 bis 4 und Teil 6 genügen, sind mit dem CE-Zeichen, der Nummer dieser Norm sowie der Leistungsstufe für den Durchstich zu versehen. EU-Baumusterprüfbescheinigungen für PSA sind fünf Jahre gültig.

Anforderungen und Leistungsstufen

Teil 1 der Norm EN 14404:2024 beschreibt Prüfverfahren für Knieschutz. Die Anforderungen sind in den Teilen 2 bis 6 dargelegt. Sie umfassen unter anderem die Materialunschädlichkeit, die Druckverteilung und das Dämpfungsvermögen bei Stößen. Ein wichtiger Aspekt ist auch der Schutz vor Durchstich. Die Norm unterscheidet vier Leistungsstufen:

  • Stufe 0: Kein Schutz gegen Durchstich, Druckverteilung auf ­ebenem Boden
  • Stufe 1: Schutz bei 100 N Kraft auf ebenem Boden
  • Stufe 1U: Schutz bei 100 N Kraft auf unebenem Boden
  • Stufe 2: Schutz bei 250 N Kraft auf unebenem Boden

Die neue Stufe 1U ergänzt die bisherigen Kategorien und gewährleistet – wie Stufe 2 – auch auf unebenen Flächen Schutz.

Des Weiteren werden Anforderungen an die Befestigung des Knieschutzes, die Ergonomie und an den Tragekomfort gestellt. Der Knieschutz soll beim Knien und beim Bewegen des Knies an der vorgesehenen Position bleiben. Zugleich dürfen aber beispielsweise die zur Befestigung verwendeten Bänder nicht den venösen Blutrückfluss im Bein beeinträchtigen, da hierdurch Thrombosen entstehen können. Weiterhin legt die Norm fest, wie Knieschützer zu kennzeichnen sind und welche Informationen der Hersteller zum sicheren und wirksamen Gebrauch zu liefern hat.

DIE AUTOREN:

Die Diplom-Ingenieure Nicola von der Bank, Fachzertifiziererin für Knie-, Kopf- und Fußschutz, und Olaf Mewes, Leiter des Referats Arbeitsmittel, Bauprodukte und mechanische Schutzausrüstungen, sind Fachleute für persönliche Schutzausrüstung. Beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) arbeiten sie in der Abteilung Unfallprävention: Digitalisierung – Technologien.


1 Opara, D.; von der Bank, N., von der: Entwicklung eines Prüfverfahrens für Knieschutz. In: Die BG 11 (2002) Nr. 11, S. 574/577.
2 Hoehne-Hückstädt, U.; Ellegast, R.; Luckau, M.: Heben und Tragen, kniende Tätigkeiten und Zwangshaltungen im Raumausstatterhandwerk – Handlungsanleitung zur Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für das Muskel-Skelett-System. In: BGIA-Report 1/2007. Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sankt Augustin 2007.
3 Mewes, D.; Walther, C.; Rehn, B.: Knieschutz im Raumausstatterhandwerk. In: TÜ 51 (2010) Nr. 3, S. 42/45.
4 DIN EN 14404:2024 Teil 1 bis 6: Persönliche Schutzausrüstung – Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung.
5 Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen.