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Die novellierte Gefahrstoffverordnung
Neue Regeln für verbesserten Arbeitsschutz

Für den Umgang mit Asbest wurden spezifische Vorgaben eingeführt. Foto: ALEXEY – stock.adobe.com
Am 5. Dezember 2024 trat die überarbeitete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft. Mit der Novellierung soll der Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe verbessert und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen werden.
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