Gefährdungsbeurteilung Lärmschutz
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung für den Bereich Lärmschutz erstellen und Gefährdungen entsprechend dem Stand der Technik so weit wie möglich verringern. Das Ausmaß der Gesundheitsbeeinträchtigungen wird hauptsächlich durch die drei Faktoren Lautstärke, Frequenz sowie durch die Schalleinwirkdauer bestimmt.
Der Schwerpunkt „Gefährdungsbeurteilung Lärmschutz“ bietet Ihnen folgende Inhalte:
- Art der Gefährdungen und ihre Wirkungen
- Ermittlung und Beurteilung
- Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
- Prüffragen
- Weiterführende Medien und Informationen
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