Kleine grüne Lebensretter
Rettungszeichen braucht jeder Betrieb. PRÄVENTION AKTUELL erläutert kurz und knapp, was Sie dazu wissen müssen inkl. Checkliste.
Im Notfall müssen Arbeitsplätze und Arbeitsräume schnell und sicher verlassen und Rettungseinrichtungen schnell erreicht werden können. Rettungs- und Fluchtwegzeichen weisen auf diese Einrichtungen, Geräte oder Fluchtwege hin, die zur Rettung von Menschen wichtig sind. Die Piktogramme sind weiß und auf einem rechteckigen Schild mit grünem Hintergrund angebracht. Neben den Rettungswegen und Notausgängen weisen sie auf Rettungseinrichtungen wie Betriebsarzt und Erste-Hilfe-Koffer sowie Rettungsmittel wie Trage, Notdusche oder Automatisierten Externen Defibrillator (AED) hin. Sind sie mit einem Richtungspfeil kombiniert, zeigen sie den Weg zum jeweiligen Standort.
ZENTRALER BESTANDTEIL DES ARBEITSSCHUTZ
Rettungszeichen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Die Arbeitsstättenverordnung bildet die rechtliche Grundlage für die betriebliche Sicherheitskennzeichnung. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ werden die Anforderungen an Rettungszeichen konkretisiert. Anzahl und Lage richten sich nach Größe und Art des Betriebs sowie der Beschäftigtenzahl. Die Beschäftigten müssen regelmäßig über die Bedeutung der Rettungszeichen unterwiesen werden. Ebenso muss der Arbeitgeber regelmäßig den Zustand der Rettungszeichen kontrollieren und diese, wenn nötig, instand setzen.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Schilder gut zu erkennen sind. Aus diesem Grund sind in der ASR A1.3 die sogenannten Erkennungsweiten definiert, also wie groß ein Rettungszeichen bei welcher Entfernung sein muss. Weiterhin verlangt die ASR A1.3, dass die Sicherheitszeichen deutlich erkennbar bei ausreichender Beleuchtung sein sollen und dauerhaft in geeigneter Höhe anzubringen sind. Gibt es in der Arbeitsstätte keine Sicherheitsbeleuchtung, müssen die Rettungszeichen aus langnachleuchtenden Materialien sein, die auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht leuchten.
Die ASR A3.4 / 7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ definiert die nötigen Anforderungen. Die Rettungszeichen müssen zudem widerstandsfähig gegenüber den Umgebungseinflüssen am Anbringungsort sein. Außerdem sollen vor allem die Rettungszeichen bei lang gestreckten Räumen oder Fluren in alle Laufrichtungen jederzeit erkennbar sein.
Weitere Informationen
- Arbeitsstättenverordnung
- DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen –Registrierte Sicherheitszeichen“
- DIN 4844-2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“
- DIN ISO 3864-1 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Sicherheitsmarkierungen (ISO 3864-1:2011)“
- DIN ISO 3864-3 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 3: Gestaltungsgrundlagen für graphische Symbole zur Anwendung in Sicherheitszeichen (ISO 3864-3:2012)“
- DIN 4844-1 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Erkennungsweiten und farb- und photometrische Anforderungen“
- DIN EN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne (ISO 23601:2009)“
- DIN 33404-3 „Gefahrensignale – Akustische Gefahrensignale – Teil 3: Einheitliches Notfallsignal“