Mehr Schutz für Mensch und Umwelt

Gesetz regelt Überwachung von Anlagen

Dampfkessel, Aufzugsanlagen, explosionsgefährdete Anlagen, Druckbehälter und Tankstellen sind gesetzlich als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft. Obwohl sie auf den ersten Blick nicht viel gemeinsam haben, sind sie alle potenziell gefährliche Geräte, was die Notwendigkeit ihrer Überwachung unterstreicht.


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Überwachungsbedürftige Anlagen bergen ein hohes Risiko für Menschen und Umwelt. Der Gesetzgeber hat deshalb detaillierte Vorschriften erlassen.