Nicht ins eigene Fleisch schneiden

Schnittverletzungen zählen zu den häufigsten Verletzungen überhaupt. Sie treten besonders in der Gastronomie, der Fleischwirtschaft, in Unternehmen der Metall- und Kunststoffverarbeitung, in der Forstwirtschaft, in Laboren und im Gesundheitsdienst sowie bei allen Tätigkeiten, bei denen Messer oder andere scharfkantige Werkzeuge oder Gegenstände zum Einsatz kommen auf.

Eine Schnittverletzung kann böse Folgen haben. Die Wunde kann nicht nur die Haut, sondern auch die darunter liegenden Muskeln, Nerven, Sehnen oder Blutgefäße verletzen. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Finger oder andere Gliedmaße abgeschnitten werden. In der Fleischwirtschaft müssen Unternehmen laut der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe nach einer Schnittverletzung mit einer Ausfallzeit von durchschnittlich 14 Tagen pro Mitarbeiter rechnen. Im Gastgewerbe sind es immerhin noch 7,4 Tage. Unternehmen, in denen mit scharfkantigen Werkzeugen gearbeitet wird, müssen deshalb ihre Beschäftigten vor den Gefahren einer Schnittverletzung schützen.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG SCHÜTZT VOR SCHNITTVERLETZUNGEN

Potenzielle Gefahren werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Aus den Ergebnissen werden anschließend die entsprechenden Schutzmaßnahmen abgeleitet. Auch hier gilt es, nach dem bewährten STOP-Prinzip vorzugehen:

  • Substitution: Kann die Gefahrenquelle beseitigt werden, sodass keine Gefährdung mehr vorliegt?
  • Technische Maßnahmen: Kann die Gefahrenquelle mit technischen Mitteln beseitigt oder eingedämmt werden?
  • Organisatorische Maßnahmen: Kann eine Umorganisation der Arbeitsabläufe die Gefahrenquelle beseitigen oder eindämmen?
  • Persönliche Maßnahmen: Nur wenn sich die Gefahrenquelle mit den anderen Maßnahmen nicht eindämmen oder beseitigen lässt, müssen die Beschäftigten sich individuell schützen.

Da sich in vielen Bereichen technische oder organisatorische Maßnahmen oft nicht umsetzen lassen, sind die Beschäftigten auf einen persönlichen Schnitt- oder Stechschutz angewiesen. Persönliche Schutzausrüstungen für Schnitt- oder Stechschutz gibt es für Kopf, Hals, Torso, Arme, Hände, Finger und Beine – also für den ganzen Körper. Die Auswahl der richtigen PSA ist nicht einfach, es gibt beispielsweise unterschiedliche Schutzklassen für Schnittschutz und für Stichschutz. Eine Übersicht über die verschiedenen Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Stich und Schnitt haben wir im Beitrag „Der fatale Moment“ zusammengestellt.

ERSTE HILFE BEI SCHNITT- UND STICHVERLETZUNGEN

Wenn es trotzdem einmal zu einer Schnitt- oder Stichverletzung kommen sollte, ist Erste Hilfe zu leisten.

Bei einem kleinen Schnitt, sollte die Wunde nicht sofort verbunden werden. Stattdessen sollten Sie die Wunde kurz bluten lassen, damit Dreck und Krankheitserreger herausgespült werden. Dann wird die Wunde mit Desinfektionsmittel behandelt. Anschließend kann ein Schnellverband angelegt werden.

Bei tiefen Schnittwunden sollte zunächst versucht werden, die Blutung zu stoppen. Mögliche Lähmungserscheinungen oder Gefühlsstörungen berücksichtigen. Die Wunde sollte anschließend mit einem Druckverband steril verbunden werden. Wurde eine Arterie verletzt, ist es erforderlich die blutführende Schlagader zu suchen und die Arterie gegen einen darunter liegenden Knochen zu drücken. Gleichzeitig sollte ein Notarzt verständigt werden. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen muss eine Unfallmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemacht werden.

DIE RICHTIGE PRÄVENTION

Der beste Schutz gegen Schnitt- oder Stechverletzungen aber ist Prävention. Deshalb sollten

  • Schneidewerkzeuge nur nach einer fachlichen Beratung angeschafft werden,
  • die richtige Handhabung der Schneidewerkzeuge Bestandteil der Unterweisung sein,
  • Schneidewerkzeuge nur mit Klinge nach unten transportiert und nur mit Griff voran weitergereicht werden,
  • die Klinge immer vom Körper weg zeigen, wenn das Schneidewerkzeug gereinigt wird,
  • Beinaheunfälle analysiert werden und
  • Betriebsanweisungen in unmittelbarer Nähe des Lagerungs- und/oder Einsatzortes der Schneidewerkzeuge aufgehängt werden.

Ein Artikel von
Franz Roiderer

8. Juli 2019

Kategorie

Wissen