Paketzusteller sollen ­entlastet werden

Gesetzentwurf

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen haben im Dezember 2024 einen Gesetzesentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche“ ins Parlament eingebracht.

Text: Redaktion PRÄVENTION AKTUELL

Im derzeit gültigen Postgesetz ist geregelt, dass Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm von zwei Personen zugestellt werden müssen. Es sei denn, einer einzelnen Person steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. Allerdings fehlen bislang klare Vorgaben, welche Kriterien ein solches technisches Hilfsmittel erfüllen muss. Dies führt zu Unsicherheiten bei Unternehmen und den zuständigen Überwachungsbehörden.

Die neue Gesetzesinitiative soll diese Unsicherheiten beseitigen, indem die Anforderungen an die Zustellung schwerer Pakete präzisiert werden. Gleichzeitig sollen die Vorschriften vereinfacht und der Schutz der Zusteller verbessert werden. Die grundsätzliche Pflicht, schwere Pakete durch zwei Personen zustellen zu lassen, bleibt erhalten. Sie greift ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm und gilt ohne Ausnahmen. Damit wird das Maximalgewicht für Pakete in der Einzelzustellung von 31,5 Kilogramm auf 23 Kilogramm abgesenkt.

Der Gesetzentwurf wurde am 17. Dezember 2024 eingebracht und am 20. Dezember 2024 in erster Lesung im Bundestag beraten. Anschließend wurde er zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

VDSI stellt sich hinter das Vorhaben

Die Initiative wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) „ausdrücklich begrüßt“. Das Vorhaben zeige, dass der Schutz der Beschäftigten in der Paketbranche endlich politisch ernst genommen werde. „Das Ziel, die physischen Belastungen der Paketzusteller zu verringern und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten, ist nicht nur eine notwendige, sondern eine längst überfällige Maßnahme“, sagt Prof. Dr. Arno Weber, Vorsitzender des VDSI-Vorstands. Daher unterstütze sein Verband „alle Maßnahmen, die das Gesundheitsrisiko für Beschäftigte im Bereich des Paketversands verringern, insbesondere durch eine klare Regelung hinsichtlich der maximalen Tragelast und die Umsetzung von Hilfsmitteln wie beispielsweise die Zweimannzustellung bei besonders schweren Paketen“.

Der VDSI fordert nicht nur die Einhaltung von Gewichtsgrenzen, sondern auch eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Paketzusteller. Dies schließt neben der Gewichtsbeschränkung auch den Zugang zu weiteren Hilfsmitteln, ergonomischen Arbeitsweisen und entsprechenden Schulungsmaßnahmen ein. Es dürfe nicht nur um das Heben und Tragen von Lasten gehen, sondern auch um die Frage, wie die Arbeitsumgebung insgesamt gestaltet werden kann, um eine ganzheitliche Reduzierung von gesundheitlichen Risiken zu gewährleisten.