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Rechtsprechung & Urteile
GESCHÄFTSREISENDER BEI ANSBACHER TERROR-
ANSCHLAG NICHT GESETZLICH UNFALLVERSICHERT
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Geschäftsreisender während eines Restaurantbesuchs auch dann nicht gesetzlich unfallversichert ist, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird.
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