So prüfen Sie elektrische Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel gibt es in jedem Betrieb. Es muss regelmäßig geprüft werden, ob sie richtig funktionieren. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel darf nur von extra dafür ausgebildeten Personen ausgeführt werden.

WAS IST EIN ELEKTRISCHES BETRIEBSMITTEL?

Ein elektrisches Betriebsmittel ist ein Gerät oder Werkzeug, das mit Strom betrieben wird. Die DGUV Vorschrift 3 definiert elektrische Betriebsmittel als „(…) alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.“ Demnach zählen auch Computer, Drucker oder Kopierer zu den elektrischen Betriebsmitteln.

WANN MÜSSEN GEPRÜFT WERDEN?

Elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen darauf geprüft werden, ob sie ordnungsgemäß funktionieren. Werden Änderungen an den elektrischen Betriebsmitteln vorgenommen, muss hinterher geprüft werden, ob sie noch sicher funktionieren.

Meist wird in technischen Regeln oder Merkblättern eine Frist von einem Jahr genannt. Wird keine Prüffrist genannt, muss diese nach bestimmten Kriterien festgelegt werden. Diese ergeben sich daraus, wie das elektrische Betriebsmittel eingesetzt wird. Eine Bohrmaschine, hauptsächlich auf Outdoor-Baustellen eingesetzt wird, ist anderen Belastungen ausgesetzt, als eine Bohrmaschinen, die nur in Gebäuden genutzt wird. Paragraf 5 der kommentierten DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte und Prüffristen, an denen man sich orientieren kann. Ebenso sollten betriebliche Erfahrungen mit dem jeweiligen elektrischen Betriebsmittel herangezogen werden, etwa in welchen Zeitabständen Verschleiß oder Beschädigungen auftreten oder über das Unfallgeschehen mit dem jeweiligen elektrischen Betriebsmittel.

Wichtig ist: Ändern sich die Prüfkriterien müssen auf die Prüffristen geändert werden. Generell gilt: Die Prüfintervalle zu verringern, ist kein Problem. Wird hingegen das Prüfintervall verlängert, muss dies gut begründet werden.

WER DARF ELEKTROTECHNISCHE PRÜFUNGEN VORNEHMEN?

Elektrische Betriebsmittel dürfen nur von qualifizierten Personen geprüft werden.

Solch eine qualifizierte Person ist nach DGUV Vorschrift 3 § 5 (1) „eine Elektrofachkraft“. Ist der Unternehmer keine Elektrofachkraft, muss er eine bestimmen. Allerdings können auch andere geeignete Beschäftigte Elektrogeräte prüfen, wenn sie von einer Elektrofachkraft unterwiesen wurden, geeignete Mess- und Prüfgeräte verwenden und von einer Elektrofachkraft beaufsichtigt werden. Somit können elektrotechnisch unterwiesene Personen (euP) in einem Prüfteam bei Wiederholungsprüfungen die Elektrofachkraft unterstützen. Betriebe, die keine eigene Elektrofachkraft beschäftigen, können auch eine externe Elektrofachkraft zur Prüfung elektrischer Betriebsmitteln beauftragen.

WAS PASSIERT, WENN NICHT GEPRÜFT WIRD?

Arbeitgeber sind für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor. Arbeitgeber sind aus diesem Grund dafür verantwortlich, ob alle Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Werden die elektrischen Betriebsmittel vorsätzlich oder fahrlässig nicht auf ihre Sicherheit geprüft, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, der bei elektrischen Betriebsmitteln schnell schlimme bis tödliche Folgen haben kann, kann der Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 3 sogar als Straftatbestand gewertet werden. Arbeitgeber sollten daher schon aus Eigeninteresse dafür sorgen, dass elektrotechnische Prüfungen regelmäßig von befähigten Personen durchgeführt werden.

WAS PASSIERT NACH DER PRÜFUNG?

Alle Prüfungen, Prüfergebnisse und die daraus abgeleitete Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

Zur Dokumentation gehören folgende Informationen:

  • Wann wurde die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel vorgenommen?
  • Welche Art der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel wurde durchgeführt?
  • Wie wurden die elektrischen Betriebsmittel geprüft?
  • Was wurde geprüft?
  • Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel?

Sind keine Mängel festgestellt worden, kann das elektrische Betriebsmittel sofort wieder verwendet werden. Wurden Mängel gefunden, müssen diese aufgezeichnet und bewertet werden. Je nach Art der Mängel muss das Betriebsmittel bis zu deren Behebung stillgelegt werden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Anschließend wird es erneut geprüft. Fällt das Ergebnis positiv aus, kann das Betriebsmittel wieder benutzt werden.

Anschließend wird eine Prüfplakette an das Betriebsmittel angebracht. Diese zeigt, wann das elektrische Betriebsmittel zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig wird. Bei elektrischen Betriebsmittel empfiehlt sich das Anbringen einer Prüfplakette mit dem Zusatz: „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“.

Ein Artikel von
Falk Sinß

6. März 2018

Kategorie

Wissen