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Sturz beim Tablettenholen ist Privatsache
Urteil: Kein Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung

KI-generiertes Bild: sairan – stock.adobe.com
Eine Näherin, die eine Arbeitspause einlegt, um Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
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