Unsichtbare Gefahr
Überall, wo elektrische Geräte im Einsatz sind, bilden sich elektromagnetische Felder. Doch was sind elektromagnetische Felder, wie gefährlich sind sie und wie kann man sich davor schützen?
Als elektromagnetische Felder bezeichnet man elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz. Zu den elektromagnetischen Wellen werden auch optische sowie ionisierende Strahlung gezählt. Diese liegen allerdings in einem anderen Frequenzbereich und sind nicht Gegenstand der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV).
FELDSTÄRKE UND FELDDICHTE
In der Physik wird ein Feld als räumliche und zeitliche Verteilung einer Größe beschrieben. Fehlt die zeitliche Verteilung spricht man von einem statischen Feld. Dieses hat dann eine Frequenz von 0 Hz. Alle anderen Feldern, also die zeitlich veränderlichen, werden dynamisch genannt. Diese lassen sich in niederfrequente von < 0Hz bis 100 kHz sowie hochfrequente Felder von 100 kHz bis 300 GHz unterscheiden. Bei Anwendungen wie etwa der Nachrichtentechnik werden sogenannte gepulste Felder verwendet. Pulsen bedeutet das plötzliche und wiederholte Einsetzen und Abbrechen eines Signals.Die Stärke von elektromagnetischen Feldern wird mit den Kenngrößen der elektrischen/magnetischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte gemessen. Großen Einfluss auf die Feldstärke hat der Abstand. Hier gilt die Faustregel: Je größer der Abstand zur elektrischen Quelle desto geringer die Feldstärke. Während sich elektrische Felder gut abschirmen lassen, ist der Aufwand bei magnetischen Feldern grundsätzlich höher. Zu den gängigen Schutzmaßnahmen gehören deshalb Abschirmungen, Mindestabstände oder Zugangsverbote.
GRENZWERTE UND AUSLÖSESCHWELLEN
Mögliche Gefährdungen beim Kontakt mit elektromagnetischen Feldern reichen von Übelkeit, Schwindel, metallischer Geschmack oder Verlust der Muskelkontrolle bis zu Stromschlägen, Verbrennungen und Schockzuständen. Außerdem können Implantate wie Herzschrittmacher beeinflusst werden.
In der EMFV sind deshalb Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwelle definiert, ab denen Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen (§5, Anhang 2 und 3). Die Expositionsgrenzwerte stellen dabei die maximal zulässigen Werte im Inneren des Körpers dar, denen Auslöseschwellen als direkt messbare physikalische Größe zugeordnet sind. Die Verordnung unterscheidet außerdem zwischen thermischen und nicht-thermischen Wirkungen. Bei letzteren wird zusätzlich zwischen Grenz- und Schwellwerten für gesundheitliche und sensorische Wirkungen unterschieden.
SCHUTZMASSNAHME
Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden, wenn der Auslöseschwellwert überschritten wird und die Gefährdungsbeurteilung nicht den Nachweis erbringen kann, dass der Expositionsgrenzwert eingehalten oder Gefährdungen für die Beschäftigten ausgeschlossen sind. Detaillierter Hinweise zu den unterschiedlichen Grenzwerten finden sich in den Anhängen 2 und 3 der EMFV.
Grundsätzlich gilt aber bei elektromagnetischen Feldern, dass deren Entstehung und Ausbreitung soweit möglich an der Quelle verhindert oder minimiert werden müssen. Alternative Arbeitsverfahren und technische Schutzmaßnahmen müssen organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen vorgezogen werden.
Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) kann hier heruntergeladen werden.