Zahlen & Fakten

ARBEITS- UND WEGEUNFÄLLE 2019

Unternehmer sind verpflichtet, Unfälle von Versicherten in ihrem Betrieb der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden, sollte eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen – ohne den Unfalltag – oder gar der Tod eintreten. Die folgenden Tabellen informieren über Arbeits- und Wegeunfälle 2019.


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Unternehmer sind verpflichtet, Unfälle von Versicherten in ihrem Betrieb der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden, sollte eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen – ohne den Unfalltag – oder gar der Tod eintreten. Die folgenden Tabellen informieren über Arbeits- und Wegeunfälle 2019.