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Dringend gesucht: Betriebsärzte
In Deutschland muss jeder Betrieb mit mindestens einem angestellten Arbeitnehmer schriftlich einen Betriebsarzt bestellen und ihm die in § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) genannten Aufgaben übertragen. Diese sind im Wesentlichen in der nebenstehenden Checkliste aufgeführt. Laut Gesetz ist der Unternehmer verpflichtet, dem Betriebsarzt alle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, wie beispielsweise Hilfspersonal und Räumlichkeiten. Außerdem muss der Unternehmer darauf achten, dass der Betriebsarzt seine Aufgaben tatsächlich erfüllt.
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